In der ab heute, dem 08.03.21 geltenden neuen Coronaschutzverordnung (siehe Auszug vom §9) ist auch ein Kindertraining mit bis zu 20 Spielern (+ 2 Trainern) wieder erlaubt.
§ 9
Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Deshalb möchten wir allen Teams von der G- bis zur C-Jugend (bei der C-Jugend dürfen nur die max. 14-jährigen mitmachen) einladen, dies Angebot was der Gesetzgeber uns macht, zu nutzen.
Hierbei gelten nach wie vor die Regeln unseres Hygienekonzepts:
- die Trainingstage/-zeiten sowie die Platzeinteilungen sind einzuhalten
- die Ein- und Ausgangsregelungen auf und zu unserem Gelände gelten nach wie vor
- es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände. Dies gilt auch für evtl. zuschauende Eltern.
Während des Trainings können die Masken von Spielern und Trainern abgelegt werden.
- die Handdesinfektionen sind vor Trainingsbeginn durchzuführen
- die Mindestabstände von 2m sind einzuhalten – dies gilt nicht während des Trainings
- eine Anwesenheitsliste ist zu führen (Datumliste mit Kreuzchen bei den Teilnehmern reicht). Die persönlichen Daten sind im Verein bekannt
- das Trainingsequipment ist vorher zu desinfizieren
- die Kabinen und Duschen dürfen nicht benutzt werden.