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Hygienekonzept der Fußballabteilung
(Download des Hygienekonzeptes)
(Stand: ab dem 17.09.20)
Folgende Bedingungen/Vorschriften gelten für alle Mitglieder und Besucher unserer Fußballabteilung
• Nach wie vor gelten die Verhaltensverpflichtungen lt. der CoronaSchVO_NRW (aktuell vom 16.09.20)
• Es muss auf der gesamten DJK Sportanlage eine Mund/Nase-Bedeckung getragen werden. Erst auf dem Sportplatz, vor Ausübung des Sports, kann diese Maske abgenommen werden. Dies gilt auch für Zuschauer, die die Maske erst dann abnehmen dürfen, wenn sie ihren Zuschauerplatz erreicht haben. Auch bei Betreten des Vereinsheims ist eine Maske zu tragen. An den Sitzplätzen (max. 10 Personen) kann sie abgenommen werden.
• Es muss sich an die vorgegebenen Linien/Wegekennzeichnung auf dem Vereinsgelände gehalten werden
- Zugang über die jeweiligen großen Tore am Haupt- und Nebengelände
- Ausgang über´s kleine Tor neben dem Volleyballgelände, bzw. Mitteltor auf Platz 3
• Es dürfen sich nur max. 300 Personen (Spieler die auf dem SBO stehen, zählen nicht dazu) zeitgleich auf der gesamten Anlage befinden. Beim Betreten muss sich jeder sonstige in eine bereitgelegte Liste eintragen.
• Alle Teilnehmer/Besucher sollen sich beim Betreten der Anlage die Hände desinfizieren.
• Auf körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck, Umarmung usw.) sollte verzichtet werden.
• nur für Vereinsmitglieder: Jedem Teilnehmer (bzw. Erziehungsberechtigtem) muss vor seiner ersten Trainingsteilnahme eine Einverständniserklärung ausgehändigt, und von ihm unterzeichnet werden.
• Alle Trainingsteilnehmer müssen umgezogen (in max. Gruppen von 30 Personen) zum Training kommen.
• Nur innerhalb der (max. 30 Personen umfassenden) Trainings-/“Spielgruppen“ kann auf den Mindestabstand verzichtet werden. Zu allen anderen Personen ist nach wie vor der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
• Der Übungsleiter muss beim Training eine Anwesenheitsliste führen; bei Spielen reicht der SBO.
• Die Bälle/das Trainingsequipment darf nur vom Trainer/Betreuer in die Hand genommen werden.
• Eine Platzhälfte darf nur von maximal einer Trainings-/(Jugend-)Spielgruppe genutzt werden.
• Nach dem Trainingsende soll die Gruppe (max. 30 Personen) das Gelände geschlossen verlassen.
• Die Nutzung der (zugeteilten) Kabinen ist nur mit max. 10 Personen möglich/erlaubt.
• Jugend-Gästemannschaften müssen umgezogen zum Spiel kommen. Nach den Spielen können die Kabinen/Duschen (gemäß Vereinsvorgabe) benutzt werden.
• Die Spielfelder dürfen erst betreten werden, wenn die vorherigen Mannschaften diese verlassen haben.
• Getränke werden (u.a. bei Spielen) nicht gereicht, da eine Nachvollziehbarkeit wer aus welcher Flasche trinkt, nicht gewährleistet werden kann. Daher Selbstversorger sein! – SR sind von dieser Regelung ausgenommen
• Das Duschen ist nur nach und nach (mit max. 4 Personen zeitgleich) möglich.
• Zwischen den wechselnden Kabinennutzungen sind eine ausreichende Lüftung sowie die notwendigen Desinfektionen sicher zu stellen
• Für Zuschauer gilt die max. „Versammlung“ von 10 Personen, zu Weiteren ist der Mindestabstand einzuhalten